Seit dem 19. August 2017 ist das 42. Bundes-Immissionsschutzgesetz (42. BImSchV.) in Kraft. Es beinhaltet zahlreiche neue Pflichten und Vorgaben für die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Grundlage der Verordnung ist die VDI 2047, Blatt 2. Sie muss zwingend umgesetzt und dokumentiert werden. Und: Sie betrifft nicht nur große industrielle Kühltürme, sondern auch alle in Gebäuden verbauten Nasskühltürme und Klimaanlagen. Die private und institutionelle Immobilienwirtschaft muss sich also in Zukunft mit zusätzlichen Pflichten auseinandersetzen.
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