Behördliche Meldepflicht KaVKA-42.BV
Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen
Die 42. BImSchV. verlangt nach § 13 eine Meldepflicht für alle neuen und bestehenden Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider. Sie tritt am 19.07.2018 in Kraft.
Bestandsanlagen sind gegenüber der zuständigen Behörde spätestens bis zum 19.08.2018 anzuzeigen.
Weitere Fristen für die Anzeige einer Neuanlage, der Änderung oder Stilllegung einer Anlage sowie des Betreiberwechsels ergeben sich aus §13 der 42. BImSchV.
Sie brauchen Unterstützung bei der Registrierung? Wir helfen Ihnen gerne.
Registrieren und Anmelden
Um eine Anlage anzuzeigen, ist eine Registrierung im Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV. kurz KaVKA-42.BV erforderlich.
Diese erfolgt unter https://kavka.bund.de/.
Nach erfolgreicher Registrierung können die Stammdaten der Arbeitsstätten sowie der Anlagen erfasst und die Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden.