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Industriewasser

Gefährdungsbeurteilungen für Nassabscheider
Normgerecht. Sicher. Komfortabel.

Seit August 2017 ist die 42. BImSchV. in Kraft. Sie gilt für alle Verdunstungskühlanlagen, aber auch für die Betreiber von Nassab-scheidern. Auch sie haben umfangreiche Pflichten. So müssen die Betreiber u.a. bei der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetrieb-nahme von Nassabscheidern hygienisch fachkundige Personen heranziehen. Diese müssen eine Schulung zum Erwerb der hygienischen Fachkunde nachweisen. Zudem wurde jetzt die Richtlinienreihe VDI 3679 des Fachbereichs Umwelttechnik erweitert. Sie beschreibt die Minderungstechniken zur Abscheidung von partikelförmigen und gasförmigen Stoffen sowie von tropfenbeladenen Gasströmen. Die Richtlinienreihe ist eine Ergänzung zur bereits bestehenden 42. BImSchV.. Übrigens: Die 42. BImSchV. ist als gesetzliche Verordnung nicht nur eine Richtlinie. Sie muss zwingend umgesetzt und dokumentiert werden.

Das sind die gesetzlichen Pflichten für die Betreiber von Nassabscheidern

  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen inkl. Maßnahmenplänen bei Überschreitung von Grenzwerten bereits vor Inbetriebnahme der Anlage durch hygienisch fachkundiges Personal
  • Führen eines  Betriebstagebuchs  und Dokumentation der Beprobungen
  • Regelmäßige Laboruntersuchungen des Nutzwassers mit entsprechenden Nachweisen
  • Festlegung von Referenzwerten für Keimbelastung
  • Überprüfung der Anlage alle 5 Jahre durch Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen

Bestellen Sie jetzt Ihre Gefährdungsbeurteilung


Wir sorgen dafür, dass Ihre Nassabscheider gesetzeskonform arbeiten

Vor der Inbetriebnahme der Anlage muss unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Das Vorgehen wird in der VDI 2047-2 beschrieben und richtet sich nach gängigen Methoden der Gefährdungsbeurteilung (z. B. TRBS und TRGS 400). Nach eingehender Besichtigung der Anlage erstellt unser Experten-Team für Sie eine umfassende Gefährdungsbeurteilung inklusive einer Risikoanalyse und einer Risikobewertung. Mit innovativer Endoskopie-Technik untersuchen wir Ihre Abluftkanäle und erkennen gefährliche Ablagerungen bereits vor dem Entstehen grenzüberschreitender Keimbelastungen.

Hier kommen Sie zur Schulung VDI 3679


Welche Nassabscheider fallen nicht unter die 42. BImSchV?

  • Nassabscheider, in denen das Nutzwasser dauerhaft einen pH-Wert von 4 oder weniger oder einen pH-Wert von 10 oder mehr hat.
  • Nassabscheider, bei denen das Abgas nach Verlassen des Abscheiders für mindestens 10 Sekunden auf mindestens 72 Grad Celsius erhitzt wird, wodurch sichergestellt ist, dass trockenes Abgas abgeleitet wird.
  • Nassabscheider, die ausschließlich mit Frischwasser im Durchlaufbetrieb betrieben werden.

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Service-Center

Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.

Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Bianca Spindler
Leiterin Competence Center Industriewasser
Tel. 089 899 369-0
E-Mail: b.spindler@aqua-concept-gmbh.eu