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Industriewasser

42. BImSchV.
Inhalte und Fakten

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat jetzt im Bundesanzeiger die 42. Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (42. BImSchV.) veröffentlich. Sie tritt am 19. August 2017 in Kraft und beinhaltet zahlreiche neue Pflichten und Vorgaben für die Anlagenbetreiber. Grundlage der Verordnung ist die VDI 2047, Blatt 2. Allerdings ist sie als gesetzliche Verordnung nicht nur eine Richtlinie. Sie muss zwingend umgesetzt und dokumentiert werden.

Sie haben Fragen zur 42. BImSchV.? Wir helfen Ihnen gerne.
 

Allgemeine Infos zur 42. BImSchV.

  • Die Verordnung gilt ab dem 19. August 2017 für alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider
  • Rückkühlanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen maximal vermieden werden
  • Alle neuen und bestehenden Anlagen müssen innerhalb von 12 Monaten nach in Kraft treten der Verordnung den Behörden gemeldet werden
  • Das Melderegister verlangt Angaben zu Standort und Betreiber der Anlage
  • Die zuständigen Behörden sind bisher noch nicht bekannt

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Fragen Sie uns.            

Das sind Ihre gesetzlichen Pflichten

  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen inkl. Maßnahmenplänen bei Überschreitung von Grenzwerten bereits vor Inbetriebnahme der Anlage durch hygienisch fachkundiges Personal
  • Führen eines Betriebstagebuchs und Dokumentation der Beprobungen
  • Regelmäßige Laboruntersuchungen des Nutzwassers mit entsprechenden Nachweisen
  • Festlegung von Referenzwerten für Keimbelastung 
  • Überprüfung der Anlage alle 5 Jahre durch Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen

Die ganze Verordnung im Bundesanzeiger

Was Sie jetzt akut tun müssen

  • Legionellen Beprobungen von Zusatz- und Nutzwasser durch ein akkreditiertes Labor
  • Mitarbeiterschulungen gem. VDI 2047-2 oder VDI 6022 (auch für Fremdfirmen)
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilung bestehend aus Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbewertung
  • Festlegung des Referenzwertes für allgemeine Keimzahlen
  • Erstellen/Führen eines Betriebstagebuches
  • Anfertigung von Betriebsanweisungen gem. Biostoffverordnung

Wir helfen Ihnen gerne weiter  

Wir können Ihnen bei der Umsetzung helfen

  • Wir haben bereits über 1.350 Teilnehmer in VDI-GBG-Partnerschulungen
    ausgebildet und zertifiziert
  • Wir haben über 200 Gefährdungsbeurteilungen für Kühltürme gemäß
    VDI 2047-2 und VDI 4250-2 erstellt

Wir sind Ihr Spezialist für

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Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Bianca Spindler
Leiterin Competence Center Industriewasser
Tel. 089 899 369-0
E-Mail: b.spindler@aqua-concept-gmbh.eu