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Industriewasser

Die Gefährdungsbeurteilung für Verdunstungskühlanlagen

Bei Verdunstungskühlanlagen spielt das hygienische Risiko eine Rolle. Deshalb sind die Betreiber der Anlagen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Grundlage ist die VDI 2047 Richtlinie. Worum geht es hier, worauf muss geachtet werden? Erfahren Sie mehr zum Thema und zur fachgerechten Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durch unser zertifiziertes Personal.

Wo liegen die hygienischen Gefahren bei Verdunstungskühlanlagen?

Rückkühlwerke können verschiedene Keime durch die Luft transportieren. Beispielsweise sind in der jüngeren Vergangenheit Fälle bekannt geworden, in denen es zu einer Infektion mit Legionellen kam. Gefahren für die Allgemeinheit sind hier unter anderem deshalb potenziell gegeben, weil Erreger über die Verdunstung in die Atmosphäre und in den Wasserkreislauf gelangen können. Viele Verdunstungskühlanlagen werden in dicht besiedelten Gebieten betrieben, so dass es bei hygienischen Mängeln zu einer Kontamination der Umgebung kommen kann.

Wer eine solche Anlage betreibt, ist deshalb verpflichtet das hygienische Risiko zu minimieren. Mit der VDI 2047 haben Betreiber eine Richtlinienreihe an der Hand, an denen sie ihre Maßnahmen zur Verringerung des Hygienerisikos ausrichten. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein maßgeblicher Teil dabei. Sie ist vor allem dazu gedacht, in einem systematischen Prozess das hygienische Risiko der jeweiligen Anlage individuell zu bestimmen. Ebenso werden folgende Maßnahmen auf die Erfordernisse der einzelnen Anlage abgestimmt.

Das beinhaltet eine Gefährdungsbeurteilung

Nach VDI 2047 muss eine Gefährdungsbeurteilung folgende Bestandteile haben:

  • Risikoanalyse
    An dieser Stelle werden potenzielle Gefährdungen ermittelt und mit dem möglichen Schadensausmaß sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit in Beziehung gesetzt.
  • Risikobewertung
    Die möglichen Risiken werden priorisiert und dienen als Grundlage für den folgenden Maßnahmenplan.
  • Maßnahmenplan
    Der Plan umfasst individuell auf die jeweilige Verdunstungskühlanlage abgestimmte Maßnahmen, die den Eintritt von Gefährdungen verhindern und noch vorhandene Mängel der Anlage in hygienischer Sicht beheben.
  • Dokumentation
    Hier ist jeder einzelne Schritt im Prozess der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen. Es entsteht ein umfassendes Gutachten, das die Richtung für eine langfristige Optimierung der Anlage aufzeigt.

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Hier ist hygienisch fachkundiges Personal gefragt. Eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung wird von unserer Seite her durch zertifiziertes Fachpersonal durchgeführt. Damit genügen wir den Anforderungen der VDI 2047. Sie haben als Anlagenbetreiber die Gewähr dafür, dass die Gefährdungsbeurteilung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Auf diese Weise können Sie jederzeit nachweisen, dass Sie Ihren Betreiberpflichten im vollem Umfang nachkommen. Denken Sie in diesem Zusammenhang an eine mögliche Haftung bei Verletzung von Betreiberpflichten. Realisieren sich hygienische Risiken und Sie können sich nicht durch eine sachgerechte Gefährdungsbeurteilung entlasten, vergrößert sich das Haftungsrisiko. Daneben drohen weitere Sanktionen wie Bußgelder und der Entzug von Genehmigungen.

Wir sind Ansprechpartner für die Pflichten nach VDI 2047. Dazu gehört auch die fachgerechte Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Wir beschränken uns dabei nicht nur auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Wir erklären Ihnen auch genau, wie Sie die Anforderungen an die Hygiene passgenau umsetzen und Ihre Anlage optimieren können. Machen Sie sich ein Bild von unserem Dienstleistungs- und Serviceangebot auf unserer Hauptseite.

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Dr. Bianca Spindler
Leiterin Competence Center Industriewasser
Tel. 089 899 369-0
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