Die Richtlinie beschreibt Maßnahmen, die bei einem Legionellen-Ausbruch die verantwortlichen Akteure (Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamts, Wasserwirtschaftsamt, Immissionsschutzbehörde, Hygienetechniker, wasserprobenbearbeitende Labore und das Gesundheitsamt) schnellstmöglich in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob eine der in der 42. BImSchV genannten technischen Anlagen die Ursache für den Ausbruch ist.
In der Richtlinie werden auch Analyseverfahren zum Nachweis von Legionellen aus Umwelt- und Patientenproben vorgestellt und bewertet. Dabei werden sowohl etablierte als auch neue Verfahren berücksichtigt. Darüber hinaus enthält die Richtlinie ein Ablauf-schema, das die bewerteten Nachweisverfahren in ein über-greifendes Krisenmanagement integriert.
VDI 4259 Blatt 1 - Entwurf