Die 42. BImSchV. verlangt nach § 13 eine Meldepflicht für alle neuen und bestehenden Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider. Sie tritt am 19.07.2018 in Kraft. Bestandsanlagen sind gegenüber der zuständigen Behörde spätestens bis zum 19.08.2018 anzuzeigen. Mehr