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42. BImSchV.: Ab dem 19. Juli 2018 gilt die Meldepflicht im KaVKA-42. BV

Die 42. BImSchV. verlangt nach § 13 eine Meldepflicht für alle neuen und bestehenden Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider. Sie tritt am 19.07.2018 in Kraft. Bestandsanlagen sind gegenüber der zuständigen Behörde spätestens bis zum 19.08.2018 anzuzeigen. Mehr

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