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Trinkwasserverordnung

Die neue Trinkwasserverordnung 2023 in Deutschland – was Sie wissen müssen

Basierend auf der EU-Trinkwasserrichtlinie, die Ende 2021 herausgegeben wurde, hat der deutsche Gesetzgeber beschlossen, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zu überarbeiten.
Die Trinkwasserverordnung 2023 wurde am 31. März 2023 vom Bundesrat genehmigt und tritt am 24. Juni 2023 nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Wesentliche Änderungen für Sie als Trinkwasserkunde

  • Erweiterte Terminologie: Für die „Trinkwasserinstallation“ wurde der Begriff "Gebäudewasserversorgungsanlage" als Synonym eingeführt.
  • Vereinfachte Terminologie für Betreiber: Der Begriff "UsI" (Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage) wird nun als "Betreiber" bezeichnet, was seine bereits bestehende Rolle widerspiegelt.
  • Gesundheitsschutz im Mittelpunkt: Das altbekannte und übergeordnete Ziel bleibt unverändert: Trinkwasser darf keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen.

Fokus Legionella spec.

  • Pflichten für Betreiber bezüglich Legionella spec.: In § 51 sind nun "Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec." aufgeführt, die größtenteils die bekannten Aufgaben umfassen, einschließlich der neuen "Risikoabschätzung", die die frühere "Gefährdungsanalyse" begrifflich ablöst.
  • Neuer technischer Maßnahmenwert für Legionella: Bisher wurden Maßnahmen für Legionella spec. erst ab einer Überschreitung von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) / 100 ml ausgelöst, was zur jetzt als "Risikoabschätzung" bezeichneten Vorgehensweise führte. Die neue Verordnung sieht jedoch vor, dass bereits das Erreichen von 100 KBE / 100 ml ausreicht, um diese Maßnahmen zu aktivieren, mit den bekannten Konsequenzen.

Anforderungen an Trinkwasser

  • Nicht korrosives Trinkwasser: Trinkwasser sollte keine korrosiven Effekte haben. Die Bewertung, ob Trinkwasser hinsichtlich der Werkstoffe und Materialien, mit denen es in Kontakt kommt, korrosiv wirkt, erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dies gilt insbesondere für die folgenden Indikatorparameter: Calcitlösekapazität, Chlorid, elektrische Leitfähigkeit, Sulfat und Wasserstoffionenkonzentration.

Meldepflichten im Rahmen öffentlicher Tätigkeiten

  • Anzeigepflichten: Diese Pflichten gelten wie bisher für Trinkwasserinstallationen im Rahmen öffentlicher Tätigkeiten, wie beispielsweise bei Neubauten, bei Wiederinbetriebnahme, bei umfangreichen Renovierungen oder Änderungen im Eigentum oder bei den Nutzungsrechten. Die Frist für die Meldung solcher Änderungen an die Gesundheitsbehörden beträgt vier Wochen. Das Überschreiten der Grenzwerte oder das Erreichen des technischen Maßnahmenwerts muss in gewerblichen und öffentlichen Bereichen nach wie vor unverzüglich den Behörden gemeldet werden.

Trinkwasserleitungen aus Blei mit neuer Meldepflicht

  • Meldung von Bleiwasserleitungen: Diese Paragraphen der Trinkwasserverordnung gelten Betreiber und Eigentümer. Es besteht nun eine Meldepflicht gegenüber den Gesundheitsbehörden: Wenn Installationsunternehmen im Rahmen ihrer Arbeit feststellen, dass Bleileitungen vorhanden sind und keine Anweisung zur Entfernung oder Stilllegung vorliegt, müssen sie dies trotzdem den Gesundheitsbehörden melden, unabhängig davon, ob sie dies möchten oder nicht. Der Grenzwert beträgt 0,010 mg/l und gilt bis zum 11. Januar 2028. Ab dem 12. Januar 2028 gilt der Grenzwert 0,005 mg/l. Im § 17 ist der Umgang mit Installationen aus Blei aufgeführt. Sie betreffen vorrangig den Betreiber und Eigentümer. Sie müssen in aller Regel Bleileitungen oder Abschnitte mit Bleileitungen entfernen lassen, selbst wenn keine Überschreitung des Bleigrenzwertes vorliegt.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

  • Verstöße im Bereich Legionellen: Allein zum "Legionellen-Paragraphen" gibt es vier Ordnungswidrigkeiten, die sich auf die Erstellung und Übermittlung einer Risikoabschätzung, die Mitteilung an das Gesundheitsamt und die Aufbewahrung der Dokumentation beziehen.

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