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Pflicht zur Heizungsprüfung! Handeln Sie jetzt!

Gesetze und Verordnungen

­­Die am 01. Januar 2024 in Kraft getretene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht für ältere Heizungsanlagen in Gebäuden ab 6 Wohneinheiten, die eine wassergeführte Heizung haben, eine Heizungsprüfung vor. Die Pflicht gemäß GEG zur Heizungsprüfung und Optimierung tritt ab 01. Oktober 2024 in Kraft, derzeit gilt noch die EnSimiMaV mit geltender Frist bis 30.09.2024.

Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, fallen 15 Jahre nach dem Einbau unter die Prüfpflicht und müssen spätestens ein Jahr später untersucht worden sein. Wer beispielsweise eine Heizung am 01. Oktober 2009 eingebaut hat, muss die Prüfung zum 30. September 2025 vorweisen können. Eigentümer älterer Heizungsanlagen (vor dem 01. Oktober 2009) haben Zeit bis zum 30. September 2027 die Heizungsüberprüfung durchführen zu lassen.  Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) gab eine frühere Frist zur Prüfung und Optimierung vor, bezog sich jedoch nur auf Gasheizungen. Die neue Regelung umfasst nun alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger wie z.B. zentrale Gas-, Öl- oder Holzheizungen. Die Prüfung und Optimierung soll die Energieeffizienz der Heizung erhöhen und die Energiekosten senken. Eine besonders wichtige Effizienzmaßnahme ist der Hydraulische Abgleich, in der Regel kann danach die Vorlauftemperatur (Heizkurve) gesenkt werden. Das spart Energie und Geld!

Als Fachbetrieb haben wir bei Schicht Wasseraufbereitungstechnik die Fristen für Sie im Blick, untersuchen Ihre Heizung auf wesentliche Energieverluste und analysieren die Heizungswasserqualität.

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