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VDI 4250
Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wasser wird in vielen technischen Prozessen, wie in Rechenzentren oder in der Lebensmittelproduktion zur Kühlung verwendet. Die Zahl der hierfür notwendigen Verdunstungskühlanlagen wird in Deutschland auf rund eine Million geschätzt. Sie bergen das Risiko, zur Quelle von Legionellen-Infektionen zu werden. Denn das umlaufende Wasser hat eine für die Vermehrung dieser Bakterien optimale Temperatur und bietet aufgrund seines Kontakts mit der Atmosphäre ein reiches Nahrungsangebot.

Die Gefahr kommt nicht nur aus den Kühltürmen
Die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 bietet seit Anfang 2015 eine systematische und umfassende Darstellung der Sicherstellung eines hygienisch einwandfreien Betriebs von Rückkühlwerken. Doch haben zahlreiche Legionellen-Ausbrüche in der Vergangenheit gezeigt, dass Kühltürme nicht die einzige Verbreitungs-quelle sind. Überall , wo Wasser versprüht wird, können sich Legionellen und andere Krankheitserreger über die Luft in sogenannten Aerosolen verbreiten. Ob Trinkwasserinstallationen, Whirlpools, Duschen, Waschbecken, Spring-brunnen, Auto-Waschanlagen oder RLT-Anlagen. Sie alle können Keime über die Luft verbreiten und so zur Quelle eines Legionellen-Ausbruchs werden.

Die neue VDI 4250 Blatt 2 definiert Präventivmaßnahmen
Ein Legionellen-Ausbruch kann nur durch schnelles Auffinden der Infektionsquelle und durch eine sofortige Einleitung geeigneter Schutzmaßnahmen gestoppt werden. Aus umwelt-medizinischer Sicht ist es daher dringend erforderlich, Anlagen, aus denen Legionellen freigesetzt werden könnten zu erfassen. Aus präventiv-medizinischer Sicht ist die Überwachung von Hygienemaßnahmen sowie baulicher und betrieblicher Veränderungen unentbehrlich. Die im November 2015 als Weißdruck erschienene Richtlinie VDI 4250 Blatt 2 impliziert die unterschiedlichsten Gefahrenquellen für einen Legionellen-Ausbruch. Sie gibt einen Überblick über potentiell gefährliche Anlagen, Messmethoden und vorhandene Regelwerke und beschreibt konkrete präventive Handlungsempfehlungen.

Alle Anlagenbetreiber, die Aerosole freisetzen, sind in der Pflicht
Die Betreiber müssen eine Legionellenvermehrung im Wasser verhindern.
Das funktioniert nur mit Hilfe professioneller Gefährdungsbeurteilungen durch Sachverständige. Sie ermitteln das Risikopotential und erstellen einen Maßnah-menkatalog zur Risikominimierung. Eine effektive Risikominimierung erfordert eine  regelmäßige Reinigung, Wartung und Kontrolle des gesamten Systems. Idealerweise durch integrierte Mess- und Regeltechnik, die eine gezielte und individuelle Wasseraufbereitung z.B. mittels Absalzungs- und Biozidsteuerung gewährleistet.

Lesen Sie mehr zur VDI 4250-2

Warum gibt es die VDI 4250?

  • Durch die Installation von technischen Wassersystemen, wie z.B. Kühlanlagen, Springbrunnen, Waschanlagen kann es zu einer feinen Vernebelung von Wasser kommen.
  • Dieser Wassernebel wird als Aerosol bezeichnet, welcher auch Bakterien und weitere organisch lebende Stoffe enthalten kann.
  • Diese Bioaerosole können für Menschen eine Gefahr darstellen. Insbesondere das Einatmen von Bioaerosole kann beim Menschen Krankheiten verursachen, die durch entsprechende Vorkehrungen vermieden werden müssen.

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Wie lautet die VDI 4250?

  • Der offizielle Titel lautet: Bioaerosole und biologische Agenzien - Umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosol-Immissionen - Wirkungen mikrobieller Luftverunreinigungen auf den Menschen.
  • Somit beschreibt die VDI 4250 ganz allgemein und für alle Anlagen gültig die Wirkung mikrobieller Luftverunreinigungen auf den Menschen.

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Was versteht man unter Bioaerosolen?

  • Unter Bioaerosolen versteht man alle luftgetragenen Partikel biologischer Herkunft.
  • Umweltmedizinisch relevant sind Bakterien, Pilze, Viren bzw. Pollen.
  • Sie können entweder Partikel bilden oder an Partikeln anhaften.
  • Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass an Partikeln auch nur Bruchstücke von Bakterien, Pilzen, Viren oder Pollen oder Stoffwechselprodukte von Bakterien, Pilzen oder Viren anhaften.

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Welche Anlagen sind von ihr betroffen?

  • Anlagen aus den Bereichen Industrie und Lebensmittelverarbeitung wie Verdunstungskühlanlagen, Luftwäscher, Tunnelwäscher, Nassabscheider, Verdunstungskondensatoren, Befeuchter aber auch Fahrzeugwaschanlagen, Waschwalzen, Duschen, Whirlpools, Sprinkleranlagen, Feuerlöschanlagen, Kläranlagen, Springbrunnen.
  • Kurz gesagt alle Anlagen, aus denen Bioaerosole austreten können.

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Was ist das Ziel der VDI 4250?

  • Keine Vermehrung und mögliches Austreten von Legionellen in die Umgebungsluft.
  • Hierzu muss die Legionellen-Konzentration im Wasser der technischen Anlage so gering wie möglich gehalten werden.
  • Wie auch schon in der VDI 2047 Blatt 2 ist auch in dieser Richtlinie VDI 4250 ein größeres Augenmerk auf die biologischen Entwicklungsbedingungen von Legionellen gerichtet.
  • Vor allem ist darauf zu achten, dass nach Standzeiten und vor Inbetriebnahme von Anlagen die Einhaltung der Maßnahmenwerte im Anlagen-Wasser gewährleistet ist.

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Wie kann eine umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosolen aussehen?

  • Mit der VDI-Richtlinie 4250 Blatt 1 (VDI, 2014) liegt ein erster Ansatz zur umweltmedizinischen Bewertung von Bioaerosol-Immissionen vor.
  • Wie schon in der VDI 2047 Blatt 2 für Verdunstungskühlanlagen erfolgt auch hier die Bewertung mittels der gemessenen Hintergrundkonzentration unter Berücksichtigung anlagenbezogener Leitparameter.
    Hier nennt die VDI 4250 folgende Beispiele:
    • Relativ geringer Abstand von wenigen 100 m zwischen Wohnort/Aufenthaltsort und Anlage
    • Ungünstige Ausbreitungsbedingungen, z. B. Kaltluftabflüsse in Richtung der Wohnbebauung
    • Weitere Bioaerosol emittierende Anlagen in der Nähe
    • Empfindliche Nutzungen (z.B. Krankenhäuser)
    • Gehäufte Beschwerden der Anwohner über gesundheitliche Beeinträchtigungen

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